Unsere Leistungen Die "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" der Bundesärztekammer (BÄK), veröffentlicht im Bundesanzeiger am 6. November 2005, fordert als Qualifikation für Qualitätsbeauftragte in der Hämotherapie erstmals explizit - die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung "Ärztliches Qualitätsmanagement" (200-Std. Kurs) oder alternativ - eine 40-stündige Fortbildung "Qualitätsbeauftragter Hämotherapie" nach den Richtlinien der BÄK Einführung eines Qualitätsmanagementsystem sowie Hinführung zur Zertifizierung nach: Einführung eines Risk-Managmentsystems. Viele Haftpflichtversicherungen fordern mittlerweile eine etabliertes Risk-Managementsystem. Oftmals werden Prämienvergünstigungen angeboten, wenn ein Risk-Managementsystem vorhanden ist.
|
|